Physiotherapie

Spezialisiert auf Heimbehandlungen, Sturzprevention und Rückbildung.

Mobile Physiotherapie

Hausbesuche.

Die mobile Physiotherapie will die Menschen erreichen, die Therapie brauchen, sich aber schwer tun, in eine Praxis zu kommen. Auch Zuhause kann man Physiotherapie bekommen:

Mobilisieren, Gehschule, Sturzprävention, Massage, die Selbständigkeit im Alltag erhöhen und/oder Tipps/Anleitungen für pflegende Angehörige, . Ja, manche Dinge machen erst richtig Sinn, wenn man sie Zuhause in gewohnter Umgebung übt, dort, wo man es nachher alleine durchführen möchte.

Mich freut es besonders, wenn es uns zusammen gelingt den Aktionsradius für Sie wieder zu vergrößern und die Selbständigkeit zu erhalten oder wieder zu gewinnen.

Sturzprävention

 Sturzprävention: Testung und Training.

Zusätzlich zum normalen Angebot biete ich auch Sturzprävention an. Diese Leistung wird leider von den Krankenkassen (noch) nicht zurück erstattet und ist aus eigener Leistung zu begleichen.

Sturzprävention beinhaltet allgemeine körperliche Bewegung, Kraft- und Gleichgewichtstraining. Der  Trainingsplan besteht aus alltägliche Bewegungen wie aufstehen, hocken oder Richtungswechsel. Wichtig ist auch eine Analyse des Gleichgewichts sowie des Gangbildes. Ein paar einfachte Tests zeigen auf, wie es mit dem Gleichgewicht und die Koordination bestellt ist und das Training kann dann individuell angepasst werden.
 

Für mehr Infos lesen sie bitte den Blog und schauen Sie auf der Tarifliste nach.

Krankenkasse und Kostenrückerstattung

Für jede Physiotherapie braucht man eine ärztliche Zuweisung.

Die Zuweisung kann man vor Beginn der Therapie beim Haus- oder Facharzt verschreiben lassen. Nach einem Krankenhausaufenthalt bekommt man die Zuweisung meist direkt vom betreuenden Arzt zusammen mit dem Arztbericht ausgehändigt.

Wichtig bei der Heimbehandlung ist, dass der Arzt die Notwendigkeit der Heimbehandlung auf die Zuweisung vermerkt.

 Nach Bewilligung der Krankenkasse übernimmt diese einen Teil der Behandlungskosten. Auch die Fahrtkosten werden im normalfall ganz zurückerstattet. Die Höhe der Fahrtkosten varieren je nach Fahrdistanz und, im Pflegeheim, nach Anzahl der behandelte Patienten an einem Tagteil.

Von mir bekommen Sie am Ende der Therapie eine Honorarnote, die von Ihnen zu begleichen ist. Zusammen mit der ärztliche Zuweisung und Bewilligungsschreiben der Krankenkasse schicken sie diese mit Zahlungsnachweis Ihrer Kasse. Bei der ÖGK und SVS kann ich diese Unterlagen elektronisch für Sie einreichen, sobald die Rechnung beglichen wurde. Die Kasse überweist anhand des geltenden Kassentarifs die Rückerstattung. Bei einer privaten Zusatzversicherung übernimmt diese meist den Differenzbetrag.